Vorstellungsgespräch Ersatztermin öffentlicher Dienst
Bittet der schwerbehinderte Bewerber um eine Verlegung des Vorstellungsgesprächs, muss der öffentliche Arbeitgeber dieser Bitte nach einem Ausweichtermin nachkommen,[1] wenn der Bewerber seine Verhinderung vor der Durchführung des vorgesehenen Termins unter Angabe eines hinreichend gewichtigen Grundes (z.B. eine kurzfristige Erkrankung oder eine gebuchte Urlaubsreise)[2] mitteilt und dem Arbeitgeber die Durchführung eines Ersatztermins in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht zumutbar ist.[3]
Online-Seminar Schwerbehindertenrecht für Inklusionsbeauftragte
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Fachliteratur für Inklusionsbeauftragte:
Schwerbehindertenrecht für Inklusionsbeauftragte, 2. Auflage 2026
ISBN Softcover: 978-3-384-82111-9
ISBN Hardcover: 978-3-384-82112-6
ISBN E-Book: 978-3-384-82113-3
Fachliteratur für die SBV: Handbuch der Schwerbehindertenvertretung, 3. Aufl. 2025
ISBN Softcover: 978-3-384-57538-8
ISBN Hardcover: 978-3-384-57539-5
ISBN E-Book: 978-3-384-57540-1
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[1] Hessisches LAG, Urteil vom 12.10.2020, 7 Sa 1042/19.
[2] BAG, Urteil vom 23.11.2023, 8 AZR 164/22, Rdz. 40.
[3] BAG, Urteil vom 23.11.2023, 8 AZR 164/22, Leitsatz und Rdz. 40.