Pflegerecht: Leistungen der Pflegeversicherung im Jahr 2015
Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombination mehrer Leistungen, Zuschuss für den Wohnungsumbau
Je nachdem, ob Sie Pflegegeld bei einer Pflege durch Freunde oder Angehörige beantragen wollen (Achtung: Unter Umständen muss die Pflegeversicherung Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson an die Rentenversicherung zahlen!) oder eine Pflege durch professionelle Pflegefachkräfte wünschen und deshalb eine sog. Pflegesachleistung beantragen, bewilligt die Pflegeversicherung sog. Pflegegeld oder sog. Pflegesachleistungen. Auch eine Kombination zwischen beiden Leistungen ist nach § 38 SGB XI möglich.
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Leistungen, wie z.B. Zuschüsse zum Umbau der Wohnung oder sog. Pflegehilfsmittel, wenn die Krankenkasse diese nicht bezahlen muss.
Sollten Sie eine konkrete Beratung oder eine Vertretung gegen die Pflegekasse für Sie oder Ihre Angehörigen benötigen, erhalten Sie durch meine Mitarbeiterinnen unter Tel. (030) 200 51 40 50 kurzfristig einen persönlichen oder telefonischen Besprechungstermin.
Einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie auf meinen Seiten unter dem Artikel Pflege / Pflegeversicherung .