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28-10-2014
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Rechtsanwalt berät zum Kindergeld: Einspruch gegen Bescheid der Familienkasse bei Ablehnung oder Rückforderung von Kindergeld

Bei Berücksichtigung des geltenden europäischen Rechts erweisen sich Bescheide der Familienkasse im Einzelfall als nicht richtig. Tatsächlich besteht ein Kindergeldanspruch nach EU-Recht.

Bei Familien, die – zum Beispiel aus beruflichen Gründen – in verschiedenen europäischen Ländern leben, kommt es vor, dass die deutsche Familienkasse einen Kindergeldanspruch des in Deutschland lebenden Elternteils verneint, wenn ein oder mehrere Kinder beim anderen Elternteil in einem anderen EU-Land leben.

Diese Rechtsauffassung der Familienkasse erweist sich bei einer Prüfung des Einzelfalls teilweise als unzutreffend. Es ist in diesen Fällen ratsam, Einspruch gegen den Bescheid der Familienkasse einzulegen und den Bescheid im Hinblick auf das deutsche und das europäische Recht durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei, wenn Sie eine konkrete Beratung - gern auch per e-Mail - wünschen oder ich Sie gegen die Familienkasse vertreten soll.

 

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