Unbefristete Erwerbsminderungsrente bei verschlossenem Arbeitsmarkt
Eine eingeschränkte Funktion der rechten Hand und eine ausgeprägte Schwerhörigkeit stellen eine Summierung qualitativer Einschränkungen dar, die zu Verschlossenheit des Arbeitsmarktes führen und damit zum Rechtsanspruch auf die Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Im entschiedenen Fall hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht zusätzlich darauf hingewiesen, dass die dortige Klägerin mit den gesundheitlichen Einschränkungen auch nicht als Pförtnerin, Kassiererin in einer Freizeiteinrichtung oder als Museumsaufsicht arbeiten könne.
Selbst wenn die Klägerin noch sechs Stunden und mehr täglich arbeiten könne, so sei der Arbeitsmarkt für sie aufgrund ihrer ausgeprägten Schwerhörigkeit und der eingeschränkten Funktionsfähigkeit der rechten Hand verschlossen. Der Klägerin wurde daher die Rente wegen voller Erwerbsminderung – mangels Aussicht auf eine gesundheitliche Besserung unbefristet – zugesprochen.
Wenn Sie mit einer Entscheidung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht einverstanden sind, helfe ich Ihnen gern.