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03-03-2014
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Rentenversicherungsrecht: Anspruch auf Erwerbsminderungsrente trotz Leistungsvermögen von über 6 Stunden

Unter Umständen kann selbst bei einem durch medizinisches Gutachten festgestellten angeblichen Leistungsvermögen von täglich über sechs Stunden ein Rentenanspruch bestehen

Selbst wenn die durch die Rentenversicherung und im nachfolgenden Rechtsstreit vor dem Sozialgericht eingeholten medizinischen Gutachten von einem Leistungsvermögen des Versicherten von über 6 Stunden ausgehen (quantitative Komponente), kann unter bestimmten Bedingungen gleichwohl ein Rentenanspruch bestehen, wenn eine besonders schwere Leistungsbehinderung oder eine Vielzahl von Leistungseinschränkungen bestehen (qualitative Komponente).

Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht gern zur Seite. Um auf Augenhöhe mit der Rentenversicherung und dem Gericht verhandeln zu können, bilde ich mich regelmäßig fort, wobei viele Fortbildungen durch Ärzte, die auch als Gutachter tätig sind, geleitetet werden. Eine Erläuterung medizinischer Fachbegriffe finden Sie auf meiner Internetseite Medizin und Recht.

Sie erhalten unter Tel. 030 200 51 40 50 oder reno@rechtsanwalt-sandkuehler.de einen kurzfristigen Termin.

 

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