Rentenversicherungsrecht: Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit als Rentenzeit für die Erwerbsminderungsrente
Auch ohne Bezug von ALG I kann eine Meldung bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend wichtig für die Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung sein
Häufig sind Mandanten langandauernd erkrankt. Nach Aussteuerung durch die Krankenkasse werden nicht immer fortlaufende AU-Bescheinigungen durch die behandelnden Ärzte ausgestellt. Die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit können jedoch im rentenrechtlichen Sinne in der Zukunft wichtig für die Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente sein.
Diese Rente setzt im Grundsatz neben einer Leistungsminderung aus medizinischen Gründen voraus, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt worden sind. Zugunsten der Versicherten kann diese Frist verlängert werden um Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder auch Zeiten der regelmäßigen Meldung bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend. Das gilt unter Umständen selbst dann, wenn kein Anspruch auf ALG I besteht.
Ich stehe Ihnen für eine konkrete Beratung und Ihre Vertretung im Rentenversicherungsrecht und Recht der Arbeitslosenversicherung gern zur Verfügung.