24-03-2015
Rückwirkende Festsetzung von Krankenversicherungsbeiträgen
Freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige sollten Ihre Beitragsbescheide auf die richtige Einstufung und Beitragsfestsetzung durch die Krankenkasse überprüfen
Mandanten legen bei der Beratung in meiner Kanzlei häufig Bescheide ihrer gesetzlichen Krankenversicherung vor, welche - teils über Jahre - eine erheblich zu hohe Beitragspflicht festsetzen. Häufig kann eine Reduzierung des Beitrags erreicht werden. Entgegen Aussagen der Krankenkassen ist in einigen Fällen auch eine rückwirkende Reduzierung der Beiträge zu erreichen. Das gilt selbst dann, wenn Mandanten nicht gegen alle Bescheide der Vergangenheit fristgerecht Widerspruch eingelegt haben.
Ich stehe Ihnen für eine konkrete Beratung oder Ihre Vertretung gegen die Krankenkasse gern zur Verfügung..