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26-02-2014
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Schwerbehindertenrecht: Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern bei Grundsicherung für behinderte Kinder

Ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Kinder scheidet nicht schon deshalb aus, weil die Eltern zusammen über ein Einkommen von über 100.000,- € verfügen

Bürger haben nach § 41 Abs. 3 SGB XII Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll erwerbsgemindert sind und unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Dieser Anspruch scheidet nicht schon deshalb aus, weil die unterhaltsverpflichteten Eltern zusammen über ein Einkommen von mehr als 100.000,- € verfügen.

Ich stehe Ihnen für eine konkrete Beratung oder Ihre Vertretung im Schwerbehindertenrecht auch gegenüber dem Grundsicherungsamt gern zur Verfügung.

 

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