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29-07-2020
von

Seminar SBV 2 Schwerbehindertenrecht in Essen

Seminar SBV 2 : Schwerbehindertenrecht für Betriebsrat und SBV (2 Tage)
Wann? 17. und 18. Februar 2021
8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: Intercity Hotel Essen, Hachestraße 10, 45127 Essen

Preis: 800,- € brutto je TeilnehmerIn zuzüglich Übernachtungs- und Verpflegungskosten im Hotel, falls erforderlich.
Sie erhalten eine Anmeldebestätigung. Erst mit Bestätigung Ihrer Anmeldung wird die Seminarbuchung verbindlich. Stornierung des Seminars per E-Mail oder Fax bis zum 14. Dezember 2020 kostenfrei. Danach fallen 50 % der Seminargebühr an, wenn keine ErsatzteilnehmerIn benannt wird, die / der am Seminar teilnimmt.

Die Seminargebühr wird bei Ausfall des Seminars erstattet.


Teilnehmerhöchstzahl: 12

Auch Inhouse bundesweit: 3.500,- € brutto zuzüglich Reise- und Übernachtungskosten.

Sie erhalten durch mich:

  • eine Schulung durch einen sehr erfahrenen Referenten und
  • langjährigen Fachanwalt für Sozialrecht / Anwalt für Arbeitsrecht
  • in Corona-Zeiten angepasste, adäquate Kleingruppe mit ausreichend Abstand
  • ein umfassendes Script mit vielen Praxisbeispielen, Mustertexten und Vorlagen für die Arbeit der SBV
  • Tipps aus der Anwaltspraxis
  • Mittagessen und Freude am Thema inklusive
  • Rückerstattung der Seminargebühr bei Ausfall des Seminars

 

Seminarinhalt:

  • Behördliches Verfahren auf Feststellung der Behinderung
  • Bildung des Grads der Behinderung / Gesamtgrads der Behinderung (GdB)
  • Heilungsbewährung und Befristung
  • Taktik bei Herabsetzung des GdB durch das Versorgungsamt
  • Vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Sozialversicherungsrechtliche (finanzielle) Absicherung langandauernd erkrankter Kolleginnen und Kollegen
  • Erwerbsminderungsrente
  • Gleichstellungsverfahren: Vorgehen bei Antragsstellung, Anhörung vor dem Widerspruchsausschuss der Agentur für Arbeit
  • Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
  • Anspruch auf Teilzeit
  • Anspruch auf Zusatzurlaub
  • Anspruch auf Befreiung von Mehrarbeit
  • Notwendige Beteiligung des BR und der SBV bei personellen Maßnahmen des Arbeitgebers
    Insbesondere im Einstellungsverfahren, bei beabsichtigter Versetzung und Kündigung
  • Kündigungsprävention und neue Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der Kündigung ohne Beteiligung der SBV
  • Kündigungsschutz durch das Integrationsamt
  • Rechtsfolgen bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen die Pflicht zur Beteiligung des BR und der SBV
    Rechtsfolgen für den Arbeitnehmer
    Rechtsfolgen für den Arbeitgeber
  • Durchsetzung der Rechte des BR´s und der SBV
 

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ADRESSE

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