Sozialrecht: Miete und Heizkosten bei Hartz IV ALG II
Sozialgericht Berlin: Auch bei "gedeckelten" Unterkunftskosten hat das Jobcenter angemessene Heizkosten zu übernehmen
Das Sozialgericht Berlin hat in einem am 01.06.2016 entschiedenen Fall das Jobcenter verpflichtet, eine Heizkostennachzahlung meiner Mandantin zu übernehmen. Weiterhin hat das Gericht dem Jobcenter Missbrauchskosten mit dem Hinweis auferlegt, dass das Jobcenter nach 20 Abs. 3 Grundgesetz verpflichtet ist, rechtmäßig zu handeln.
Das Jobcenter hat argumentiert, es müsse die Heizkostennachzahlung nicht übernehmen, weil die Unterkunftskosten meiner Mandantin getätigt worden seien. Dieser Argumentation ist das Sozialgericht zu Recht nicht gefolgt. Es kommt nämlich allein darauf an, ob die Heizkosten angemessen sind, was bei meiner Mandantin der Fall war. Dann muss das Jobcenter die Heizkostennachzahlung auch übernehmen.
Ich stehe Ihnen für eine Beratung oder Ihre Vertretung gegenüber den Jobcentern gern zur Verfügung.