Neue Übergangspflege für Pflegebedürftige im Krankenhaus
Können die im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderlichen Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem SGB XI durch die Pflegekasse nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden, erbringt die Krankenkasse nach § 39e SGB V seit Mitte des Jahres 2021 für bis zu 10 Tage je Krankenhausbehandlung Leistungen der Übergangspflege in dem Krankenhaus, in dem die Behandlung erfolgt ist.
Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Versicherten, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung.
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