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29-05-2018
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Wann bekomme ich meine Altersrente?

Bis Ende 2011 konnten in der Deutschen Rentenversicherung Versicherte nach Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren mit Beitragszeiten mit 65 Jahren die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

Im Jahr 2012 begann die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Ab 2012 wurde für den Geburtsjahrgang 1947 die Regelaltersgrenze um einen Monat auf 65 Jahre und einen Monat angehoben. Im Jahr 2015 konnte der Geburtsjahrgang 1950 erst mit 65 Jahren und vier Monaten eine Regelaltersrente beanspruchen. Die Anhebung setzt sich fort, bis ab Januar 2031 schließlich die Angehörigen des Geburtsjahrs 1964 ab der Vollendung des 67. Lebensjahrs eine Regelaltersrente in Anspruch nehmen können.

Der Anteil der versicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung der 60- bis 64-Jährigen ist zwischen 2005 und 2015 von knapp 15 auf über 34 Prozent angestiegen. Es gab deshalb einen deutlichen Rückgang des Anteils der Rentenempfänger in dieser Altersgruppe.

Quelle: Versichertenbericht der Deutschen Rentenversicherung 2017, Seite 46

Zu beachten ist, dass u.a. schwerbehinderte Menschen auf Antrag einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben können. In jedem Fall sollten sie sich vor Antragstellung aber über die Höhe der Rente informieren. Die Rentenhöhe variiert je nach Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Rente; abhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns können Abschläge erfolgen.

 




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