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29-05-2018
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Erhalte ich Rentenbeiträge auf mein Rentenkonto, wenn ich einen Angehörigen pflege?

Angehörige, die regelmäßig und über eine längeren Zeitraum einen pflegebedürftigen Menschen betreuen, haben Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträge auf Ihr Rentenkonto durch die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Der Anspruch setzt voraus, dass die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingruppiert ist und die Pflegeperson mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, oder mehr Zeit für anrechnungsfähige Pflegeaufgaben aufwendet.

Darüber hinaus setzt der Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen voraus, dass die Pflegeperson keine Altersvollrente bezieht und ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nicht über 30 Stunden liegt. Die monatliche Rente der Pflegeperson erhöht sich je nach Zeitaufwand der Pflege und Ort der Pflege zwischen 5,- € und 30,- € monatlich (Stand 30.06.2017).

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen, die im häuslichen Bereich versorgt werden, ist nach der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes seit dem Jahr 2005 von 1,45 Million auf 2,08 Million bis zum Jahresende 2015 gestiegen. Gleichwohl ist die Zahl der rentenversicherten Pflegepersonen, also der Pflegepersonen, für die durch die Pflegekassen Rentensicherungsbeiträge gezahlt werden, nicht in gleicher Weise angestiegen. Nach meiner Auffassung sind Bürger, die Angehörige pflegen, offenbar nicht ausreichend über ihren Anspruch auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen auf Ihr Rentenkonto informiert.

Quellen: Versichertenbericht der Deutschen Rentenversicherung 2017, Seite 56 und weitere Informationen der Deutschen Rentenversicherung zum Rentenanspruch von Pflegepersonen

 

 

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