Wie bekomme ich schnell einen ersten Termin bei einem Psychotherapeuten?
Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind gesetzlich verpflichtet, auf telefonische Anfrage - bundesweit unter der Telefonnummer 116 117 - innerhalb einer Woche einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde (§ 11 Psychotherapie-Richtlinie) bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin zu vermitteln. Die Wartezeit auf einen Termin darf dabei nicht länger als vier Wochen betragen. Ist eine psychotherapeutische Akutbehandlung erforderlich, ist die Wartezeit auf einen Behandlungstermin kürzer. Es handelt sich um eine Krankenbehandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V.
Bei der psychotherapeutischen Sprechstunde handelt es sich noch nicht um den Beginn der eigentlichen Psychotherapie. Vielmehr klärt die Psychotherapeutin ab, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung gemäß § 27 Psychotherapie-Richtlinie vorliegt. Wenn eine Behandlung durch
- ein psychoanalytisch begründetes Verfahren oder
- eine Verhaltenstherapie oder
- eine systemische Therapie
notwendig ist (§ 15 Psychotherapie-Richtlinie), informiert der Psychotherapeut über die unterschiedlichen Verfahren und Anwendungsformen gemäß § 15 Psychotherapie-Richtlinie und den Ablauf einer Psychotherapie, um den seelisch erkrankten Menschen bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Falls keine Psychotherapie indiziert ist, wird bei Bedarf über Alternativen informiert.
Vor Beginn der psychotherapeutischen Behandlung finden 2-4 sog. probatorische Sitzungen nach § 12 Psychotherapie-Richtlinie statt.
In Deutschland sind jedes Jahr etwa 27,8 % der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Das entspricht rund 17,8 Millionen betroffenen Menschen, von denen aber pro Jahr nur 18,9 % Kontakt zu Leistungsanbietern wie Ärzten oder Psychotherapeuten aufnehmen.[1] Rund 75.000 Menschen scheiden jedes Jahr wegen einer psychischen Erkrankung frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus.[2]
[1] Quelle: DGPPN, Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V., Basisdaten psychische Erkrankungen, Stand April 2024 auf Grundlage der letzten Erhebung epidemiologischer Daten zu psychischen Erkrankungen in Deutschland in den Jahren 2008–2011.
[2] Quelle: Studie Psychosoziale Risiken bei der Arbeit: Gefahren erkennen und Schutz verstärken. Innereuropäischer Vergleich der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber bezüglich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Eine Kooperation zwischen der DGPPN und der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Freiburg.
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