Zustimmungsverweigerungsrecht des BR bei fehlender Beteiligung der SBV?
Hat der Arbeitgeber die SBV entgegen § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX vor der personellen Maßnahme Versetzung nicht beteiligt, ist der Betriebsrat nach derzeitiger Rechtsprechung nicht berechtigt, die Zustimmung zu der Versetzung gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG aufgrund der fehlenden Beteiligung der SBV zu verweigern.[1]
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[1] LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2024, 3 TaBV 37/23. Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss mangels ordnungsgemäßer Begründung als unzulässig verworfen: BAG, Beschluss vom 11.06.2025, 1 ABR 29/24. Eine Grundsatzentscheidung des BAG zu dieser Frage existiert bislang nicht. Die gegenteilige Auffassung (Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats) vertritt das LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.10.2011, 8 TaBV 9/11.