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Kindergeld

Nach § 62 Abs.1 Nr.1 Einkommenssteuergesetz (EStG) haben Bürger Anspruch auf Kindergeld, wenn sie ihren Aufenthaltsort und/oder Wohnsitz im Inland haben. Voraussetzung ist nach § 32 EStG, dass das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Kindergeld kann über den 18. Geburtstag hinaus gezahlt werden, wenn die in § 32 Abs.4 EStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die nach dem Gesetzeswortlaut recht eindeutigen Regelungen führen nach meiner Erfahrung gleichwohl zu einer Vielzahl von rechtlichen Problemen. In meiner Kanzlei berate ich insbesondere zu folgenden Fragen und vertrete meine Mandanten vor dem Finanzgericht, sollte die Familienkasse einem Einspruch nicht abhelfen.

  • Besteht als Ausländer Anspruch auf Kindergeld?
  • Habe ich auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland Anspruch auf Kindergeld?
  • Was ist, wenn ein Elternteil (mit oder ohne die gemeinsamen Kinder) in einem anderen Land der EU lebt und/oder arbeitet? Welche Folgen ergeben sich hieraus aus Europarecht / europäischem Sozialrecht?
  • Besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn ich befristet für einige Zeit mit den Kindern in das Ausland ziehe oder wenn meine Kinder im Ausland die Schule besuchen?
  • Darf die Familienkasse Säumniszuschläge und Zinsen erheben?
  • Wie kann ich eine Vollstreckung eines Rückforderungsbescheides verhindern?
  • Wie kann ich darlegen und beweisen, dass mein gewöhnlicher Aufenthalt und/oder Wohnsitz im Inland war?
  • Besteht Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn ich gleichzeitig Kindergeld eines anderen Landes der Europäischen Union erhalte? Habe ich eventuell Anspruch auf Differenzkindergeld?
  • Was ist, wenn ich durch meinen Arbeitgeber zeitweise in das EU-Ausland abgeordnet und dort beschäftigt werde?
  • Hängt auch der Kinderfreibetrag nach § 32 EStG von einem Wohnsitz und/oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ab?
  • Verjährt ein Rückforderungsbescheid der Familienkasse?
  • Was bedeutet ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Rückforderungsbescheides?

ADRESSE

Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
Dietzgenstraße 38
13156 Berlin-Pankow

030 - 76 76 57 98


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