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Kosten Ihrer Beratung und Vertretung

Beratung:
Eine persönliche Beratung in meiner Kanzlei in Berlin-Pankow Niederschönhausen oder eine selbstverständlich bundesweit mögliche telefonische Beratung kostet 190,- € zuzüglich MwSt.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Beratung im Sozialrecht häufig nicht.

Vertretung:
Ich bearbeite im Schwerpunkt bundesweit Mandate gegen die gesetzliche Rentenversicherung wegen einer abgelehnten Rente wegen Erwerbsminderung und bundesweit Mandate gegen Versorgungsämter wegen einer verweigerten Feststellung der Schwerbehinderung.

Darüber hinaus vertrete ich meine Mandanten gegen Familienkassen bei abgelehntem Kindergeld, insbesondere im Kontext europäischen Rechts.

Für die Vertretung meiner Mandantinnen und Mandanten in diesen Verfahren berechne ich eine Vergütung von 250,- € brutto je Stunde Arbeit, wobei in Widerspruchsverfahren / Einspruchsverfahren in der Regel bis zu 10 Stunden Arbeit anfallen und in Klageverfahren in der Regel bis zu 20 Stunden Arbeit. In Einzelfällen kann ein höherer Arbeitsaufwand entstehen.

Auch in anderen sozialrechtlichen Verfahren, wie z.B. gegen die Berufsgenossenschaft wegen einer Verletztenrente, teile ich Ihnen die entstehenden Kosten vor meiner Beauftragung mit.

In einigen sozialrechtlichen Verfahren ist die Vereinbarung einer Pauschale möglich.

Vergütungsvereinbarung:
Ich schließe ich mit meinen Mandanten Vergütungsvereinbarungen ab, in denen meine Honorarhöhe geregelt ist. Sie wissen daher immer schon vor meiner Beauftragung, welche Anwaltsgebühren entstehen werden.

Kosten der Gegenseite und Gerichtskosten:
Sie müssen als Bürger in sozialrechtlichen Auseinandersetzungen mit Behörden wie zum Beispiel dem Versorgungsamt oder auch der Deutschen Rentenversicherung oder Unfallversicherung (BG) keine Gerichtskosten und auch keine Anwaltskosten der Behörde tragen. Das gilt selbst dann, wenn Sie ein Widerspruchsverfahren oder einen Gerichtsprozess verlieren. Dagegen muss Ihnen die Behörde zumindest einen Teil der Ihnen entstandenen Anwaltskosten erstatten, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen.

In Gerichtsverfahren vor dem Finanzgericht können für Sie neben den Gebühren für den eigenen Anwalt auch Gerichtskosten entstehen.

Rechtsschutzversicherung:
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kann ich für Sie Deckungszusage bei Ihrer Versicherung beantragen. Fast immer sind Verfahren vor dem Sozialgericht und Finanzgericht versichert, Widerspruchsverfahren und Einspruchsverfahren gegen Behörden dagegen häufig nicht.

Rechtsschutzversicherungen tragen auch bei erteilter Deckungszusage nie die Kosten einer Vergütungsvereinbarung zwischen Mandant und Anwalt, also nicht das vereinbarte Honorar von       250,- brutto je Stunde Arbeit. Ihre Versicherung wird Ihnen für Widerspruchsverfahren gegen Behörden im Sozialrecht ca. 700,- € brutto und für Klageverfahren vor dem Sozialgericht ca. 1.000,- € brutto erstatten.

Medizinische Gutachten nach § 109 SGG:
Rechtsschutzversicherungen tragen allerdings bei einer Deckungszusage für einen Prozess vor dem Sozialgericht immer die Kosten von zwei medizinischen Gutachten auf unterschiedlichem Fachgebiet nach § 109 SGG. Ärzte berechnen für ein solches Gutachten in der Regel zwischen 3.500 und 8.000,- €.

Häufig ist es zur Wahrnehmung der Interessen meiner Mandanten notwendig, die Einholung solcher Gutachten durch selbst benannte Ärzte nach § 109 SGG bei Gericht zu beantragen, da das zuvor im Auftrag des Gerichts eingeholte Gutachten nach § 106 SGG mangelhaft ist. Bei der Auswahl geeigneter Gutachterinnen und Gutachter kann ich meinen Mandanten helfen.

Prozesskostenhilfe:
Sollten Sie die Gerichtskosten und meine Anwaltsgebühren für einen Prozess nicht zahlen können, kann ich für Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn das Gericht Prozesskostenhilfe bewilligt, trägt der Staat meine Anwaltsgebühren, nicht jedoch die Kosten medizinischer Gutachten nach § 109 SGG. Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens müssen Sie evtl. Raten an den Staat zahlen, um die verauslagten Kosten zurückzuerstatten.

 

ADRESSE

Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
Dietzgenstraße 38
13156 Berlin-Pankow

030 - 76 76 57 98


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