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Urlaubsanspruch des schwerbehinderten Menschen: Zusatzurlaub nach dem SGB IX
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Leistungskatalog und zuständige Behörden
Beispiele arbeitsrechtlicher Besonderheiten im Schwerbehindertenrecht: Prüfpflichten der Arbeitgeber, Benachteiligungsverbot, Förderungsgebot, Kündigungsprävention (BEM)
Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen nach § 2 Abs. 3 SGB IX führt zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht
Grad der Behinderung und Schwerbehinderung
Eine Ablehnung trotz Befürwortung der stationären Reha durch den behandelnden Arzt sollte sorgfältig geprüft und ggfs. Widerspruch eingelegt werden
Auslegung der einheitlichen Grundsätze des GKV Spitzenverbandes und der weiteren Rundschreiben und Fachkonferenzergebnisse
Bewertung durch Mandanten: Anwaltsliste in der TV Hören und Sehen vom 1. März 2014
Nächste Fortbildung zum Arbeitsrecht und Schwerbehindertenrecht in Berlin am 16.05.2014
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