Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat können ein monatlich fortlaufendes Verzeichnis bezogen auf den jeweiligen Stand der Beschäftigung aller im Betrieb beschäftigter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen mit den Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Grad der Behinderung, Arbeitsplatz und Beschäftigungszeit beanspruchen (§ 163 Abs. 2 S. 3 SGB IX).