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Beschluss des BAG vom 18.06.2025 zur Beteiligung der GSBV im Stellenbesetzungsverfahren
Bundesarbeitsgericht zur Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG
Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 178 Abs. 2 SGB IX bei der Umsetzung zu beteiligen
Die SBV ist nach § 178 Abs. 2 SGB IX bei der Anordnung zu beteiligen
Ersatztermin für Vorstellungsgespräch des schwerbehinderten Bewerbers
Persönliche Eignung des schwerbehinderten Bewerbers
Berechnung der Pflichtarbeitsplätze und Ausgleichsabgabe
Frist für die Zahlung der Ausgleichsabgabe
Aktuelle Höhe der Ausgleichsabgabe
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